Anhängerkupplung nachrüsten: Was ist zu beachten?

Anhängerkupplung nachrüsten: Was ist zu beachten?

 

 

 

Eine Anhängerkupplung ist der Wunsch vieler Fahrzeugbesitzer. Dabei müssen hiermit nicht ausschließlich Wohnwagen und andere Lastenanhänger gezogen werden. Es gibt viele Verwendungsmöglichkeiten. Grundsätzlich besteht eine Anhängerkupplung aus den mechanischen Komponenten und einem besonderen Elektrosatz, der zum eigenen Fahrzeug passen muss. Somit lässt sich die Anhängerbeleuchtung zuverlässig betreiben. Worauf bei der Nachrüstung genau zu achten ist, soll hier kurz erläutert werden.

 

Was kostet die Nachrüstung einer Anhängerkupplung?

 

Anhängerkupplungen gibt es mit und ohne Montage schon zu attraktiven Preisen. Wer seine Anhängerkupplung selbst montieren möchte, der muss für eine abnehmbare Kupplung zwischen 300 und 400 Euro bezahlen. Bei einschlägigen Werkstätten muss darauf geachtet werden, ob eine Kupplung zu einem Komplettpreis oder speziell nach Fahrzeugmodell zu bezahlen ist.

 

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Für eine starre, nicht abnehmbare Anhängerkupplung, inklusive Elektrosatz und Einbau, ist durchschnittlich mit 700 Euro zu rechnen. Für eine abnehmbare Kupplung werden in etwa 800 Euro fällig. Soll dagegen die Anhängerkupplung zur Seite schwenkbar sein, kostet diese mit Einbau rund 1.100 Euro.

 

Wo wird die Anhängerkupplung im Fahrzeugschein eingetragen?

 

Eine Anhängerkupplung eignet sich nicht nur zum Ziehen von Anhängern. Sehr nützlich sind diese für einen Fahrradträger. Auf diesen Trägersystemen lassen sich bis zu vier Fahrräder problemlos mit in den Urlaub nehmen. Neben der eigentlichen Montage stellt sich bei vielen die Frage, ob und wo diese im Fahrzeugschein eingetragen wird.

 

Nicht jede Anhängerkupplung muss im Fahrzeugschein eingetragen werden. Die Regelungen hierzu finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO. Kupplungen mit einer EU-Zulassung müssen nicht eingetragen werden. Erkennbar ist dies an dem E-Prüfzeichen. Hierbei handelt es sich um einen Kreis, in dessen Mitte der Buchstabe E sowie eine Kennzahl stehen. Ebenfalls muss sich in unmittelbarer Nähe zum Kreis noch eine Genehmigungsnummer befinden.

 

Besitzt eine Anhängerkupplung keine E-Zulassung, dann muss diese vorab von einem Sachverständigen abgenommen werden. Anschließend ist eine Eintragung im Fahrzeugschein erforderlich. Dabei wird die Anhängerkupplung mit einem Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Für eine solche Eintragung fallen in etwa 11 Euro an Gebühren an.

 

Muss die Anhängerkupplung beim TüV vorgestellt werden?

 

Wie zuvor dargelegt, muss eine Anhängerkupplung mit EU-Zulassung weder im Fahrzeugschein eingetragen werden, noch durch den TüV überprüft werden. Neben dem TüV gibt es noch weitere Überwachungs-Organisationen, wie zum Beispiel die Dekra, GTÜ, KÜS oder FKÜ. Diese erstellen für nicht EU-zugelassene Kupplungen ein entsprechendes Gutachten. Für Autofreunde ist auch der richtige Kompressor unerlässlich.

 

Was verbirgt sich hinter „Vorbereitung für Anhängerkupplung“?

 

Ein Kraftfahrzeug, welches schon für den Einbau einer Anhängerkupplung vorbereitet ist, kann wesentlich einfacher und schneller mit einer Kupplung versehen werden. Grund hierfür ist, dass im Fahrzeug vorne vom Sicherungskasten der Elektronik bis an das Heck schon die entsprechenden Stromkabel für den 7- oder 13-poligen Steckeranschluss verlegt worden sind. Dies ist ein entscheidender Vorteil.

 

Welche verschiedenen Anhängerkupplungen gibt es?

 

Zunächst muss festgehalten werden, dass sämtliche Anhängerkupplungen im Pkw-Bereich mit einem Kugelkopf ausgestattet sind. Dennoch unterscheiden sich die Kupplungen in der Montageart. Es gibt starre Anhängerkupplungen, die fest mit dem Heck des Zugfahrzeuges verbaut sind. Der Kugelkopf und auch die Stromsteckdose stehen immer nach hinten am Fahrzeug heraus. Eine Alternative bilden die abnehmbaren Anhängerkupplungen.

 

Sie lassen sich mit geringem Aufwand aus ihrer Verankerung entnehmen. Vorteil ist, dass diese bei Nichtgebrauch platzsparend verstaut werden kann und das Fahrzeuggewicht nicht unnötig erhöht wird. Eine weitere Alternative bilden die schwenkbaren Anhängerkupplungen. Sie sind häufig in der Oberklasse anzutreffen. Hierbei verschwindet die Kupplung unsichtbar unter der Heckschürze bzw. Stoßstange. Bei modernen Luxuswagen genügt eine Fußbewegung, damit die Kupplung wieder hervorklappt.

 

Wie sieht es mit der Stützlast einer Anhängerkupplung aus?

 

Bei einer Anhängerkupplung muss zwischen der Stützlast und der Anhängelast unterschieden werden. Die Stützlast beschreibt das Gewicht, welches von oben auf den Kugelkopf der Kupplung drückt. Hierbei kann es sich um die Deichsel eines Wohnwagens handeln oder um einen Fahrradträger.

 

Bei nicht EU-zugelassenen Kupplungen ist die Stützlast in der Zulassungsbescheinigung Teil I und zwar im Feld 13 eingetragen. Ein Pkw erreicht hier durchschnittlich 75 kg. Bei der Anhängelast handelt es sich um eine Angabe, wie schwer der ziehende Anhänger sein darf.