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Wahlleistungen im Krankenhaus – mehr Komfort für Patienten

Krankenhäuser müssen einen schwierigen Balanceakt durchführen: Sie sollen dem Patientenwohl dienen und dennoch wirtschaftlich sein. Dementsprechend ist es kein Wunder, dass in zahlreichen Kliniken gegen einen Mehrpreis sogenannte Wahlleistungen angeboten werden.

Diese können Patienten auf Wunsch dazubuchen und so einen größeren Komfort genießen. Für die Krankenhäuser bedeutet dieses Angebot hingegen höhere Einnahmen.

Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Wenn Sie Fragen zum Thema Wahlleistungen im Krankenhaus haben, konsultieren Sie Ihren Arzt oder Ihren Anwalt. Sämtliche Angaben und Informationen in diesem Artikel sind ohne Gewähr.

 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Grundversorgung

 

Wer in Deutschland ins Krankenhaus eingeliefert wird, bekommt die Behandlungen in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Lediglich ein Eigenanteil von 10 € pro Tag ist vom Patienten selbst zu entrichten. Dieser Betrag fällt jedoch nur für höchstens 28 Tage im Jahr an.

Ab dem 29. Tag muss er nicht mehr geleistet werden. Wer sich im Krankenhaus ein wenig mehr Privatsphäre, eine schickere Einrichtung und besseres Essen wünscht, muss dafür aber fast immer draufzahlen – es sei denn, derjenige hat eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen oder verfügt über eine private Krankenversicherung, die für die Leistungen aufkommt.

 

Wahlleistungen im Krankenhaus in Anspruch nehmen

 

Üblicherweise bieten die Kliniken Wahlleistungen zu verschiedenen Bereichen an. Sie können nicht nur die Unterkunft, sondern auch die Behandlung durch einen Wunscharzt oder spezielle medizinische Anwendungen betreffen. Patienten dürfen aus all diesen Leistungen frei auswählen, sollten aber immer genau darüber informiert werden, welche Zusatzkosten auf sie zukommen.

Gerade bei Wahlleistungen rund um die Unterkunft sollten Patienten besonders vorsichtig sein. Die Preise dafür können nämlich von der Klinik selbst bestimmt werden. Falls die Wahlleistung noch während des Krankenhausaufenthalts nicht mehr wahrgenommen werden soll, kann sie jederzeit gekündigt werden.

Dafür müssen Patienten keinerlei Gründe angeben. Wenn sie sich gänzlich gegen Wahlleistungen entscheiden, erhalten sie im Krankenhaus natürlich trotzdem eine angemessene Behandlung, sofern sie medizinisch notwendig ist. Auch spannend: Die Zukunft der Medizin – Automatisierung und digitale Gesundheitsanwendungen

 

Mehr Privatsphäre dank Ein- oder Zweibettzimmer

 

Ein Krankenhausaufenthalt ist für die meisten Menschen ohnehin schon stressig. Wenn sie sich dann auch noch das Zimmer mit drei anderen Personen teilen müssen, von denen eine laut schnarcht und die andere ständig laut fernsieht, kann das ganz schön an den Nerven zerren.

Deswegen lassen sich viele Patienten gegen einen Aufpreis in einem Ein- oder Zweibettzimmer unterbringen. Oft bieten sie nicht nur mehr Privatsphäre, sondern auch eine bessere Ausstattung und eine Reihe von weiteren Annehmlichkeiten:

  • Krankenhaus-Fernseher am Bett
  • Eigener Sanitärbereich
  • Kostenfreie Minibar
  • Auswahl an Zeitschriften
  • Kosmetikprodukte
  • Internetnutzung
  • Gemütliche Sitzecke

Das sind natürlich nur einige Beispiele. Das tatsächliche Angebot kann von Krankenhaus zu Krankenhaus variieren. Patienten sollten deswegen immer genau schauen, was sie für ihr Geld bekommen und ob sich der Aufpreis wirklich lohnt.

 

Zusätzliche Service-Leistungen buchen

 

In vielen Krankenhäusern können die Patienten weitere Service-Leistungen in Anspruch nehmen. Häufig wird zum Beispiel das Waschen der Wäsche angeboten. Auch Botengänge werden auf Wunsch durch einen Servicemitarbeiter erledigt.

Darüber hinaus ist es in der Regel möglich, ein anderes Menü zu erhalten oder einfach mehr Auswahl beim Essen zu haben. Möglicherweise stellt das Krankenhaus auch außerhalb der Mahlzeiten Kaffee, Tee, frisches Obst und viele weitere Snacks zur Verfügung. Lesen Sie auch: Gesetzliche vs. private Krankenversicherung für Beamte – welche Unterschiede gibt es?

 

Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus abschließen

 

Patienten können die genannten Wahlleistungen aus eigener Tasche zahlen und sich so mehr Komfort und einen besseren Service erkaufen. Allerdings sind die Kosten oft hoch und können bei einem mehrtägigen Klinikaufenthalt schnell bei mehreren Hundert Euro liegen. Wenn medizinische Wahlleistungen genutzt werden, kann es sogar noch deutlich teurer werden.

Es gibt aber auch spezielle Zusatzversicherungen, die zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Gesetzlich Versicherte können sich dafür an ihre Krankenkasse wenden und sich beraten lassen. Meist arbeiten die GKVs mit einem privaten Versicherer zusammen, um diese Leistungen anbieten zu können.

Wer privat versichert ist, sollte sich vor oder während des Klinikaufenthalts genau bei seinem Versicherer informieren, welche Leistungen er übernimmt. Die können nämlich durchaus über die der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

 

Weitere nützliche Informationen

 

Krankenhäuser in Deutschland

Zahlen & Fakten | Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.