Eine häufige Frage bei der Steuer: Kann ich meine gezahlte Gewerbesteuer irgendwie bei der Einkommensteuer absetzen?
Kurze Antwort: Ja – zumindest teilweise. Und hier kommt die ausführliche Erklärung:
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Bei steuerlichen Fragen sollten Sie stets Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt konsultieren!
Was ist Gewerbesteuer eigentlich?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von gewerblich tätigen Unternehmen gezahlt wird – also z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Sie wird an die Gemeinde gezahlt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Kann ich sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Ja, aber nicht direkt als Betriebsausgabe. Stattdessen gibt es eine sogenannte:
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Das bedeutet:
Ein Teil der gezahlten Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wie viel wird angerechnet?
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3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags
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Maximal in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer
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Nur für Einzelunternehmer und Mitunternehmer in Personengesellschaften – nicht für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)
Beispiel:
Du hast 10.000 € Gewerbesteuer gezahlt, der Messbetrag beträgt 2.000 €.
> 3,8 x 2.000 € = 7.600 € > Das ist der Betrag, der bei deiner Einkommensteuer angerechnet wird (nicht direkt abziehbar, aber steuermindernd).
Wichtig:
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Die Anrechnung erfolgt automatisch, wenn du die Anlage G bzw. Anlage EÜR korrekt ausfüllst.
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Du musst die gezahlte Gewerbesteuer in der Steuererklärung nicht gesondert ansetzen – das Finanzamt berücksichtigt sie bei der Veranlagung.
Fazit:
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Ja, gezahlte Gewerbesteuer kann indirekt geltend gemacht werden.
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Über die Anrechnung nach § 35 EStG kannst du deine Einkommensteuerlast senken.
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Gilt für Einzelunternehmer & Personengesellschaften – nicht für GmbH & Co.
Möchtest du dazu eine Infografik oder eine Version für Steuerlaien mit mehr Praxisbeispielen? Oder eine Checkliste für die Steuererklärung? Sag einfach Bescheid!