Rund 46 Prozent der deutschen Haushalte leben zur Miete. Laut Statistischem Bundesamt stiegen deren Stromkosten im Jahr 2023 um durchschnittlich 12 Prozent. Viele denken: Ohne eigenes Dach bleibt nur der Anbieterwechsel. Doch es gibt längst Möglichkeiten, selbst Energie zu erzeugen – auch ohne Eigentum. Kleine Systeme liefern Strom direkt vom Balkon oder aus der Fassade.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
Balkonkraftwerke: Wie sie funktionieren
Ein Balkonkraftwerk ist eine kompakte Photovoltaikanlage, die sich direkt am Balkon, an der Hauswand oder auf der Terrasse montieren lässt. Herzstück ist ein oder mehrere Solarmodule, die Sonnenlicht in Gleichstrom umwandeln. Ein Wechselrichter wandelt diesen Strom in haushaltsüblichen Wechselstrom (230 Volt) um, der anschließend über eine spezielle Einspeisesteckdose in das Stromnetz der Wohnung eingespeist wird.
Die Nutzung erfolgt sofort. Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Router oder Waschmaschine werden direkt mit dem erzeugten Strom versorgt. Überschüssige Energie fließt ins öffentliche Netz oder kann – mit entsprechender Technik – gespeichert werden. Besonders effizient wird das System in Kombination mit einem Balkonkraftwerk mit Speicher, das die Energie zwischenspeichert und auch in den Abendstunden nutzbar macht.
Wie effizient sind Balkonkraftwerke wirklich?
Ein typisches Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 600 Watt erzeugt im Jahresdurchschnitt zwischen 500 und 650 Kilowattstunden Strom. Das entspricht etwa 10 bis 15 Prozent des Stromverbrauchs eines Zwei-Personen-Haushalts. Die tatsächliche Effizienz hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:
- Ausrichtung der Module (Südseite ist optimal)
- Neigungswinkel (zwischen 20 und 35 Grad bringt den besten Ertrag)
- Verschattung durch Nachbargebäude oder Pflanzen
- Standort und regionale Sonnenstunden
Ein gut aufgestelltes System kann somit relevante Einsparungen ermöglichen, ohne dass bauliche Maßnahmen nötig sind. Wer den Eigenverbrauch durch einen Stromspeicher optimiert, erhöht die Wirtschaftlichkeit zusätzlich. Der gespeicherte Strom kann dann auch zu Zeiten genutzt werden, in denen die Sonne nicht scheint.
Was rechtlich erlaubt ist – und was nicht
Balkonkraftwerke gelten als sogenannte „steckerfertige Erzeugungsanlagen“ und sind in Deutschland seit 2023 rechtlich klar geregelt. Wichtigste Voraussetzung: Die Anlage darf eine Leistung von maximal 800 Watt (Wechselrichterleistung) nicht überschreiten und muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
Ein spezieller Zähler mit Rücklaufsperre oder ein digitaler Zweirichtungszähler ist Pflicht. So wird verhindert, dass überschüssiger Strom fälschlicherweise den Zähler rückwärts laufen lässt. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist ebenfalls vorgeschrieben.
Für Mieter gilt: Ein Balkonkraftwerk darf grundsätzlich genutzt werden, solange die Installation sicher ist und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändert wird. Eine formlose Information an den Vermieter wird empfohlen, ist aber rechtlich nicht zwingend notwendig. Viele Wohnbaugesellschaften zeigen sich mittlerweile offen, da die Anlagen rückstandslos entfernbar sind. Spannend: Wie erneuerbare Energien die deutschen Städte verändern
Wann sich ein Speicher wirklich lohnt
Ein Balkonkraftwerk mit Speicher lohnt sich vor allem, wenn der Strom nicht nur tagsüber, sondern auch in den Morgen- und Abendstunden genutzt werden soll. Moderne Speicherlösungen für kleine Photovoltaiksysteme bieten Kapazitäten zwischen 500 und 2000 Wattstunden. Damit lassen sich Grundverbraucher wie Internetrouter, LED-Beleuchtung oder auch Küchengeräte stabil versorgen.
Zwar erhöhen Speicher die Anfangsinvestition, sie machen das System jedoch unabhängiger vom Tageslicht. Besonders bei steigenden Strompreisen ist der langfristige Nutzen deutlich spürbar. Wer ein Balkonkraftwerk mit Speicher nutzt, kann in einem gut abgestimmten System bis zu 30 Prozent seines jährlichen Strombedarfs selbst decken
Mietrecht und Praxis: Was erlaubt ist und was nicht
Viele Mieter sind unsicher, ob sie ein Balkonkraftwerk einfach installieren dürfen. Grundsätzlich gilt: Kleine Solaranlagen am Balkon gelten in den meisten Fällen als sogenannte privilegierte Nutzung. Das bedeutet, sie sind erlaubt, solange sie sicher montiert und optisch unauffällig sind. Ein generelles Verbot durch den Vermieter ist ohne nachvollziehbaren Grund nicht zulässig. Die Stiftung Warentest erklärte in einem Bericht aus dem Jahr 2022, dass ein Einspruch nur bei Sicherheitsbedenken oder wesentlicher Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes gerechtfertigt ist.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Vermieter offen reagieren, wenn die Mieter sachlich informieren und eine fachgerechte Umsetzung garantieren. Auch in Mehrfamilienhäusern mit Eigentümergemeinschaften werden Balkonkraftwerke zunehmend akzeptiert. Wichtig ist, dass die Anlage rückstandslos wieder entfernt werden kann und keine baulichen Schäden hinterlässt. So bleibt das Gebäude optisch und technisch im ursprünglichen Zustand.