In Deutschland haben alle Kinder zwischen ein und drei Jahren Anspruch auf einen Betreuungsplatz. In der Realität sieht es aber so aus, dass in vielen Regionen die Kitas geradezu überlaufen sind.
Es fehlt an Einrichtungen und an Personal. Dementsprechend werden Eltern und Kinder an vielen Türen rigoros abgewiesen. Wenn Ihnen das auch passiert, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie bei juristischen Fragen Ihren Anwalt.
Lange Wartelisten sind die Regel
Die Kinderbetreuung ist Grundvoraussetzung für die Erwerbstätigkeit der Eltern. Vor allem wenn beide Partner arbeiten gehen wollen, brauchen sie jemanden, der sich in der Zwischenzeit um ihr Kind kümmert. Zugleich stellt die Kita eine wichtige soziale Instanz im Alltag vieler Kinder dar.
Dort treffen sie auf Gleichaltrige, mit denen sie spielen und an denen sie sich messen können. In der Kita lernen sie Konflikte außerhalb ihres Elternhauses zu lösen und gehen neue Beziehungen mit Kindern und Betreuern ein. Wenn sich die Eltern das auf die Suche nach einem Kitaplatz machen, ist aber oft erst einmal Ernüchterung angesagt. Die Plätze sind rar und die Wartelisten lang. Einen Platz in der Wunschkita finden nur wenige.
Früh mit den Anmeldeformalitäten vertraut machen
Nicht in jedem Bundesland erfolgt die Anmeldung in einer Kita auf die gleiche Art und Weise. Oft gibt es zentrale Portale, wo die Kinder für einen Platz vorgemerkt werden können. Dabei können Sie auch Ihre Wunscheinrichtungen angeben. Falls eine der Kitas zusagt, können Sie dann den Vertrag unterschreiben.
Das ist aber nicht immer der Fall. Es gibt durchaus auch Bundesländer, in denen die Platzvergabe anders organisiert ist. Je früher Sie sich damit beschäftigen, desto früher können Sie auch damit beginnen, Ihr Kind für Plätze vormerken zu lassen. Das sollte übrigens so früh wie möglich geschehen. Manche Eltern setzen sogar schon ihre ungeborenen Kinder auf die Warteliste.
Weitere Entfernungen in Kauf nehmen
Natürlich wäre es praktisch, wenn die Kita fußläufig erreichbar wäre oder auf dem Weg zur Arbeit läge. Solche Sonderwünsche sind im Angesicht der aktuellen Lage aber nur schwer erfüllbar. Stattdessen sollten Sie von Anfang an einen größeren Suchradius in Betracht ziehen.
Was als zumutbare Entfernung gilt, variiert im Einzelfall. In der Stadt sollten es aber 5 km und auf dem Land etwa 10 km sein. Auch eine halbe Stunde Fahrt kann Ihnen zugemutet werden.
Alternative Angebote ausloten
Der Anspruch auf ein Kinderbetreuungsplatz bedeutet nicht zwangsweise, dass ein Platz in einer Kita angeboten werden muss. Auch Tagesmütter können sich um das Kind kümmern. Gegebenenfalls bietet auch der Arbeitgeber ein Betreuungsangebot beziehungsweise eine unternehmenseigene Kita. Dort ist es gegebenenfalls einfacher, einen Platz zu bekommen.
Beim zuständigen Jugendamt melden
Wenn auch nach intensiver Suche kein Kitaplatz auffindbar war, können Sie sich an das örtliche Jugendamt melden. Das muss Sie bei der Suche unterstützen. Leider fruchtet auch das nicht immer. Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, sollten Sie unverzüglich Widerspruch einlegen. Dann muss das Jugendamt Ihr Anliegen ein weiteres Mal überprüfen.
Den Kitaplatz einklagen
Darüber hinaus können Sie den Kitaplatz einklagen. Schließlich haben Sie einen Rechtsanspruch darauf. Um mögliche Fallstricke zu vermeiden und vor Gericht auch Erfolg zu haben, sollten Sie sich an erfahrene Rechtsanwälte wenden. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Suche nach einem Kitaplatz, so gut es geht, dokumentieren.
Dazu gehört, dass Sie alle Absagen sammeln und aufbewahren. Außerdem sollte ersichtlich werden, dass Sie sich wirklich um einen Platz bemüht haben. Bewerben Sie sich deswegen unbedingt bei mehreren Kitas.
Durch die Klage können Sie entweder einen Kitaplatz für Ihr Kind erzwingen oder die Kosten für eine private Betreuung beziehungsweise für die Differenz zu den Kitabeiträgen erstattet bekommen. Falls es aufgrund des fehlenden Kitaplatzes zum Verdienstausfall kommt, können Sie gegebenenfalls auch diesen einklagen.
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