Hin und wieder die Wohnung oder das Haus auszumisten tut den meisten Menschen sehr gut. Doch teilweise sind die ausrangierten Gegenstände noch zu schön, um sie wegzuwerfen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sie bei eBay oder auf einer ähnlichen Handelsplattform im Internet zu verkaufen.
Hier können diverse Gegenstände zum Verkauf angeboten werden – von Kleidung über Möbel bis hin zu Fernsehern und Handys. Gerade anfangs ist der Privatverkauf im Internet jedoch oftmals mit vielen ungeklärten Fragen verbunden. Einige der wichtigsten werden wir daher nachfolgend beantworten.
Wie kann ich die Ware versenden?
Manchmal können die Käufer die Ware selbst abholen. Dies ist wohl die bequemste Variante. Wer die verkauften Gegenstände an den Käufer versenden möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Kleinere Gegenstände kann man als Warensendung verschicken.
Diese Option wird von unterschiedlichen Postunternehmen angeboten und eignet sich für Sendungen, die ein Gewicht von bis zu 500 oder 1.000 Gramm aufweisen. Als Warensendung kann man unter anderem Kleidungsstücke, Haushaltswaren und Bücher versenden. Der Vorteil sind die geringeren Kosten. Nachteilig ist, dass die Waren unversichert und ohne eine Sendungsverfolgungsnummer verschickt werden.
Bei wertvolleren Gegenständen ist es daher sinnvoller, die Ware als Paket zu verschicken. Hierbei gibt es eine Trackingnummer, durch die man nachverfolgen kann, wo sich die Ware befindet. Zudem sind Paketsendungen bis zu 500 Euro versichert.
Es gibt also bei einem Paketverlust oder einer Transportbeschädigung eine Entschädigung. Bei Bedarf ist außerdem der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung möglich. Das kann sich bei besonders hochpreisigen Waren lohnen.
Neben der richtigen Versandart ist es wichtig, die Ware korrekt zu verpacken. Die Verpackung sollte stabil sein, weder zu groß noch zu klein ausfallen und sorgfältig verschlossen werden. Zusätzlich sollte man die Gegenstände richtig polstern – beispielsweise mit Papierpolster oder Luftpolsterfolie. Das ist vor allem bei zerbrechlichen und empfindlichen Gegenständen entscheidend. Wer sich für Flohmarkt Reselling interessiert, sollte darauf achten, die Produkte auch ordentlich zu verschicken.
Muss ich Steuern für den Privatverkauf im Internet bezahlen?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Aufgrund dessen müssen die Handelsplattformen bestimmte Informationen über die Verkäufer wie den Namen und die Anzahl der Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Meldepflicht: Sofern ein Verkäufer weniger als 30 Artikel innerhalb eines Jahres verkauft und der gesamte jährliche Verkaufswert bei maximal 2.000 Euro liegt, muss die Plattform den Verkäufer nicht melden.
Zusätzlich sollte man wissen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Handelsplattformen durchforstet und hierbei die Software Xpider einsetzt. Durch bestimmte Handlungen kann es passieren, dass die Beamten auf die eigenen Geschäfte aufmerksam werden und man näher beleuchtet wird.
Das kann zum Beispiel passieren, wenn man ständig gebrauchte Artikel verkauft und hierbei hohe Umsätze einnimmt oder wenn man regelmäßig neue bzw. gleichartige Gegenstände verkauft. Sollte man den Status als Privatverkäufer verlieren und als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden, muss man Steuern bezahlen – dazu können die Einkommens-, die Gewerbe- und die Umsatzsteuer zählen.
Wer jedoch lediglich ab und zu aussortierte Gegenstände aus seinem eigenen Haushalt auf einem Online-Marktplatz verkauft, muss in der Regel nichts befürchten. Bei Spekulationsgütern ist allerdings trotzdem Vorsicht geboten. Hierzu zählen Kunstwerke, Antiquitäten und Gold. Hier sollte man die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr beachten.
Wie werde ich die Gebrauchtgegenstände zu meinem Wunschpreis los?
Unabhängig davon, was genau verkauft werden soll: Der Preis spielt stets eine entscheidende Rolle. Er sollte realistisch angesetzt sein. Wer sich unsicher ist, kann sich im Vorfeld im Internet umschauen und überprüfen, zu welchen Preisen dieselben oder ähnliche Produkte angeboten werden.
Dadurch kann man sich einen Überblick über die Preislage verschaffen und hat es leichter, einen realistischen Preis festzusetzen. Um die Gegenstände letztlich zu einem möglichst guten Preis zu verkaufen, sollte man folgende Aspekte beachten:
- In der Titelzeile sollte man den Gegenstand kurz und prägnant beschreiben. Hier sollte man zum Beispiel den Hersteller sowie den Produktnamen nennen und einige Eigenschaften wie die Größe oder den Zustand hinzufügen.
- In der Beschreibung des zu verkaufenden Produkts sollte man den Gegenstand detailliert beschreiben.Man sollte die Vorzüge und Eigenschaften nennen und die potenziellen Käufer beispielsweise über die Maße, das Gewicht, die Farbe, die Funktionen, das Herstellungsjahr, das Kaufdatum und den Zustand informieren. Die Beschreibung sollte möglichst frei von Rechtschreibfehlern sein und nicht zu werblich ausfallen. Äußerst wichtig ist zudem Ehrlichkeit: Mängel und Gebrauchsspuren wie Kratzer sollte man auf keinen Fall verschweigen, sondern klar benennen.
- Neben der Titelzeile und der Artikelbeschreibung dürfen gute Fotos von allen Seiten des Produkts nicht fehlen. Beim Erstellen der Fotos sollte man auf eine gute Beleuchtung achten. Zudem ist es empfehlenswert, auch Bilder von Gebrauchsspuren zu machen. Bilder vom Hersteller sollte man hingegen nicht verwenden. Andernfalls würde man gegen das Urheberrecht verstoßen.
- Extra-Tipp: Wenn man ein Händchen fürs Verkaufen entwickelt und expandieren möchte, lässt sich durch digitales Shopping mit der richtigen Technik sogar ortsunabhängig Geld verdienen.
Weiterführende Literatur