Alle Teilnehmer im Straßenverkehr wissen, dass sie sich an die StVO (Straßenverkehrsordnung) halten müssen. Das gilt sowohl für Autofahrer als auch für Fahrradfahrer und Fußgänger.
Wer also unerlaubt im Parkverbot steht, schneller als erlaubt unterwegs ist oder eine rote Ampel überfährt, muss mit Sanktionen rechnen. Sie erfolgen unabhängig davon, ob der Verstoß vorsätzlich oder aus Versehen begangen worden ist.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie bei juristischen Fragen Ihren Anwalt.
Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden je nach Schwere unterschiedlich gehandhabt. Sogenannte Verkehrsdelikte gelten als Straftaten und werden dementsprechend durch das Strafrecht reguliert. Hier drohen sogar Freiheitsstrafen. Bei kleineren Vergehen handelt es sich hingegen um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bestraft werden können.
Unerlaubtes Parken im Halteverbot
In Deutschland gibt es das eingeschränkte sowie das absolute Halteverbot. Bei ersterem handelt es sich eigentlich um ein Parkverbot. Das vorübergehende Halten ist hingegen erlaubt. Allerdings dürfen Sie Ihr Auto nicht für mehrere Stunden dort abstellen und in der Zwischenzeit in Ruhe shoppen gehen.
Es dient vielmehr dazu, kurz jemanden abzusetzen oder eine Lieferung abzugeben. Länger als drei Minuten sollten Sie hier niemals halten. Im absoluten Halteverbot darf das Fahrzeug überhaupt nicht stehen, es sei denn, Sie werden durch die Verkehrslage dazu gezwungen.
Die Missachtung beider Varianten des Halteverbots kann Bußgelder nach sich ziehen. Deren Höhe bemisst sich auch daran, ob durch den Verstoß eine Verkehrsbehinderung entstanden ist.
Überfahren einer roten Ampel
Wenn Sie bei Rot über eine Ampel fahren, verursachen Sie ein großes Risiko für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer. Dementsprechend fällt das Bußgeld auch relativ hoch aus und liegt bei mindestens 90 Euro. Oft kommen noch ein Punkt in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot hinzu. Fahranfänger müssen außerdem an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Zu schnell gefahren
Die Bußgelder für zu schnelles Fahren sind gestaffelt und daran gebunden, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war.
Außerdem kommt es darauf an, ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Wer innerorts mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs ist, kassiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch einen Punkt in Flensburg.
Ab 31 km/h wird außerdem ein Monat Fahrverbot fällig. Außerorts wird das Fahrverbot erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 41 km/h ausgesprochen. Auch spannend: Volkswagen: Deutscher Automobilhersteller mit Geschichte.
Während der Autofahrt das Handy verwenden
Grundsätzlich ist es nicht verboten, das Smartphone während der Fahrt zu nutzen, um damit zu telefonieren oder zu navigieren. Allerdings muss es dann in einer festen Halterung montiert sein, sodass es sozusagen Teil des Armaturenbretts wird.
Außerdem ist die Verwendung einer Freisprechanlage Pflicht. Auf keinen Fall darf es während der Fahrt in die Hand genommen werden. Verstöße können 100 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten.
Mangel am Fahrzeug
Fahrzeughalter sind dazu verpflichtet, dass ihr Auto immer in einem einwandfreien Zustand ist. Es sollte also regelmäßig im Rahmen der Hauptuntersuchung vom TÜV überprüft werden. Zusätzlich müssen Sie als Fahrer selbst sicherstellen, ob die Beleuchtung, die Bremsen und andere wichtige Komponenten einwandfrei funktionieren.
Wenn Sie mit einem Fahrzeug mit offensichtlichen Mängeln angehalten werden, kann Ihnen ein Bußgeld verhängt werden. Außerdem bekommen Sie einen Punkt in Flensburg. Lesen Sie auch: Warum ist der asiatische Markt für deutsche Autobauer so wichtig?
Bußgeldbescheid erhalten – was Sie jetzt tun sollten
Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, sollten Sie ihn erst einmal gründlich in Augenschein nehmen. Nicht selten kommt es zu formalen Fehlern oder sogar zu fehlenden und falschen Angaben. Viele Fehler können Sie selbst entdecken, wenn Sie den Bußgeldbescheid prüfen.
Wenn zum Beispiel das falsche Kennzeichen angegeben wurde, ist er unwirksam. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, den Bußgeldbescheid einmal online von Profis anschauen zu lassen. Sie entdecken auch weniger offensichtliche Fehler und können so bei der Abwehr hoher Bußgelder helfen.
Es ist keinesfalls empfehlenswert, einen Bußgeldbescheid ohne rechtlichen Beistand zu ignorieren. Nach einer Verwarnung und anschließenden Mahnungen erfolgt in der Regel der Vollstreckungsbescheid. Wenn der Bescheid also rechtens ist oder kein Widerspruch eingelegt wurde, sollte die Zahlung unbedingt geleistet werden.
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