Das deutsche Steuerrecht ist unheimlich kompliziert. Dass Privatpersonen und Unternehmen Fehler machen, ist also keine Seltenheit. In manchen Fällen kann aber Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung unterstellt werden.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie bei steuerlichen Fragen Ihren Anwalt.
Steuern müssen gezahlt werden
In Deutschland müssen alle Bürger Steuern zahlen, die mehr als den Steuerfreibetrag im Jahr verdienen. Bei Arbeitnehmern wird der entsprechende Betrag automatisch vom monatlichen Gehalt abgezogen, sodass sich die meisten keine Gedanken um Steuerhinterziehung machen.
Eine Unachtsamkeit kann aber dennoch dazu führen. Es reicht schon, einen Zweitwohnsitz nicht anzumelden und im darauffolgenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Auch Selbstständige und Unternehmen sehen sich zahlreichen Fallstricken gegenüber, denn sie müssen direkt mehrere Steuerarten jonglieren und bei allen immer auf dem Laufenden sein.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat
Steuerhinterziehung tritt dann ein, wenn die Behörden nicht vollständig oder unrichtig über steuerrelevante Tatsachen unterrichtet worden sind. Eine falsche Angabe oder eine fehlende Steuererklärung, wenn die Abgabe verpflichtend ist, können also als Steuerhinterziehung gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei weniger schweren Fällen wird eine Geldstrafe verordnet.
Außerdem müssen natürlich die Steuern nachgezahlt werden. Die Schwere der Schuld hängt von der hinterzogenen Summe sowie von weiteren Faktoren ab. Wenn vom Gericht eine Steuerhinterziehung festgestellt wird, handelt es sich dabei immer um eine Straftat.
Steuerverkürzung wird aus Leichtfertigkeit begangen
Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung wird die Steuerverkürzung nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Auch hier erhält der Fiskus zu wenig Geld, allerdings wird angenommen, dass der Täter nicht mit Vorsatz, sondern aus Leichtfertigkeit, also aus grober Fahrlässigkeit gehandelt hat.
Er muss mit einem Bußgeld rechnen und die Steuern nachzahlen. Erst einmal sollte er aber alles daransetzen, die Strafverfolgung davon zu überzeugen, dass bei ihm ein Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung vorliegt und er keine Steuerhinterziehung begangen hat.
Im Zweifelsfall beim Finanzamt nachfragen
Viele steuerliche Regelungen sind für Laien nur schwer durchschaubar. Die Erklärungen zu den Formularen machen die Verwirrung oft nur noch größer. Deswegen ist eine leichtfertige Steuerverkürzung schnell passiert. Wer sich bei einem Thema unsicher ist, kann beim Finanzamt nachfragen.
Die Beamten dürfen zwar keine steuerrechtliche Beratung anbieten, sind aber zur Auskunft verpflichtet. Unklarheiten lassen sich auf diesem Weg oft beseitigen, bevor es zu groben Fehlern kommt.
Steuerberatung in Anspruch nehmen
Wer regelmäßig eine Steuererklärung abgibt, nebenher vielleicht ein Gewerbe betreibt oder andere Einkunftsquellen hat, sollte eine Steuerberatung in Betracht ziehen. Sie kann einmalig stattfinden, um ein paar grundlegende Fragen zu klären.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich für einen festen Steuerberater zu entscheiden und sich in allen Steuersachen von ihm helfen zu lassen. Er kann nicht nur vor typischen Fehlern warnen, sondern auch legale Möglichkeiten zum Sparen von Steuern aufzeigen.
Von einem Anwalt für Steuerrecht vertreten lassen
Wenn bereits ein Verfahren läuft oder die Herren und Damen von der Steuerfahndung schon vor Ort waren, sollten sich Betroffene an einen Anwalt für Steuerstrafrecht aus Berlin oder aus einer anderen Stadt wenden. Unabhängig davon, ob der Angeklagte schuldhaft ist oder nicht, kann der Anwalt seine Interessen vertreten und unter anderem dafür sorgen, dass eine leichtfertige Steuerverkürzung auch als solche anerkannt wird.
Besonders erfolgversprechend ist die Zusammenarbeit mit einer Kanzlei, die sich auf Steuerstrafrecht spezialisiert hat. Schon wenn von einem Finanzbeamten das erste Mal der Vorwurf der Steuerhinterziehung geäußert wird, sollten sich Betroffene anwaltlichen Beistand holen und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen. Genauso gut kann ein Anwalt helfen, wenn eine strafbefreiende Selbstanzeige geplant ist.
Unternehmen profitieren von der professionellen Vertretung durch einen Anwalt, wenn zum Beispiel eine Außenprüfung angekündigt wurde. Er kann das Prozedere begleiten und Schlimmeres verhindern, denn er kennt die Gesetze mindestens genauso gut wie die Betriebsprüfer und weiß, wann Steuerschätzungen zugelassen sind und wann nicht.